Pensionssicherungsverein

Der Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Einrichtung, die für die Insolvenzsicherung von Anwartschaften und laufenden Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verantwortlich ist. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sich dem PSV anzuschließen, sofern sie betriebliche Altersversorgungszusagen erteilt haben, die unter das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fallen.

Im Falle einer Unternehmensinsolvenz springt der PSV ein und übernimmt die Zahlung der zugesagten Betriebsrenten oder Anwartschaften. Dies betrifft vor allem folgende Zusagearten:

  • Direktzusagen (Pensionszusagen)
  • Unterstützungskassen
  • Pensionsfonds, soweit keine ausreichende Deckung vorhanden ist

 

Der PSV finanziert sich über Beiträge, die alle angeschlossenen Unternehmen jährlich entrichten. Die Beitragshöhe variiert und wird durch den tatsächlichen Aufwand des Vereins sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Somit verteilt sich das Insolvenzrisiko auf eine breite Basis von Unternehmen.

Der Pensionssicherungsverein ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland und gewährleistet den Schutz der Arbeitnehmeransprüche auch bei finanziellen Schwierigkeiten des Arbeitgebers.

 

Der PSV greift nicht im Rahmen der Zeitwertkonten. Hier gilt die zivilrechtliche Insolvenzsicherung gemöß § 7 e SGB IV.

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