Mit dem in 2024 beschlossenen Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness („Wachstumschancengesetz“) hat der Gesetzgeber u.a. bei der Auszahlung von Abfindungen eine Vereinfachung und damit eine Erleichterung für alle Arbeitgeber eingeführt. Ab dem Jahr 2025 müssen Arbeitgeber – anders als bisher – bei der Auszahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer die sogenannte Fünftelregelung nicht mehr anwenden.
Damit der Arbeitnehmer aber nicht schlechter gestellt wird, kann bzw. muss er künftig bei der Abgabe seiner persönlichen Einkommensteuererklärung die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.