Insolvenzsicherung

Insolvenzsicherung ist die Sicherung vor Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, zum Beispiel, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und nichts mehr bezahlen kann.

Die Insolvenzsicherung schützt im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die zu schützende Personen im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, indem sie sicherstellt, dass ihre Ansprüche weiterhin erfüllt werden. Je nach Vorsorgemodell gibt es unterschiedlicher Insolvenzsicherungsmechanismen. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es den „PSV“, den Pensionssicherungsverein. Im Rahmen der Zeitwertkonten und der Altersteilzeit greifen die Regelungen § 8 a AltTZG und § 7 e SGB IV mit der Folge, dass der Arbeitgeber schuldrechtlich eine Insolvenzsicherung herstellen muss. Gesetzliches Vorbild ist dabei die Treuhandsicherung.

Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich mit einer Insolvenzsicherung absichern können.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

Metzler Pension Management und PensExpert entwickeln gemeinsames Vorsorgesystem für den Mittelstand

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Zeitwertkonto und Rentenpunkte: So wirkt sich das Zeitwertkonto auf die gesetzliche Rente aus

Wer Gehalt in ein Zeitwertkonto einbringt, verschiebt auch die Verbeitragung. Entscheidend ist dabei nicht nur der spätere Auszahlungszeitpunkt, sondern auch die Wertentwicklung des Guthabens.

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Rente mit 63, 67 oder 68 – die öffentliche Debatte erzeugt viel Unschärfe. Was zählt, ist die betriebliche Antwort: Welche Instrumente Arbeitgeber heute einsetzen können, um ältere Belegschaften fair und planbar in den Ruhestand zu begleiten.