Eine Dreiervereinbarung zwischen Alt- und Neuarbeitgeber sowie Mitarbeiter*in bei dem die Wertguthaben (Arbeitsentgeltguthaben inkl. AG-SV) auf den neuen Arbeitgeber schuldbefreiend übertragen werden.
Dies beinhaltet einen Austausch der Insolvenzsicherung, eine Übertragung von Liquidität und die Bereitstellung der Sozialversicherung-Luft Daten.