Schuldübernahmevereinbarung

Eine Dreiervereinbarung zwischen Alt- und Neuarbeitgeber sowie Mitarbeiter*in bei dem die Wertguthaben (Arbeitsentgeltguthaben inkl. AG-SV) auf den neuen Arbeitgeber schuldbefreiend übertragen werden.
Dies beinhaltet einen Austausch der Insolvenzsicherung, eine Übertragung von Liquidität und die Bereitstellung der Sozialversicherung-Luft Daten.

Insights

In unseren Insights informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Vorsorgemarkt.

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