13. März 2023

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Christian Wiecha

Bonus und Tantieme – So können steuerfreie Einzahlungen nahezu unbegrenzt auf Ihr persönliches Lebensphasenkonto gezahlt werden

Situation: Zwischen März und Mai werden in jedem Frühjahr in zahlreichen Unternehmen Einmalgehaltszahlungen in Form von Boni oder Tantiemen fällig. Schon lange im Vorfeld freuen sich die Beschäftigten auf die erste Auszahlung. Doch oftmals ist die Enttäuschung groß: Auszahlungen sind gewöhnlich mit extrem hohen Abzügen von bis zu 45 Prozent belastet. Viele Beschäftigte verwenden deshalb die letztlich nur geringen Tantieme- und Bonuszahlungen nur für kleinere Anschaffungen. Für große Sprünge reicht die vergleichsweise niedrige Nettosumme dann oft nicht aus. Da fragen sich viele Beschäftigte doch völlig zurecht, ob das nicht auch anders geht.

 

Es geht auch anders: steuerfreie Einzahlungen auf betriebliches Vorsorgekonto

Besser als die gewöhnliche Auszahlung ist die sinnvolle Einzahlung: auf ein betriebliches Lebensphasenkonto können alle Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Dieses Modell eignet sich daher bestens für die Umwandlung von Bonus- , Tantieme- oder Sonderzahlungen. Die Vermögenswerte können sich im steuerfreien Raum des Lebensphasenkontos effizient entwickeln, beispielsweise mittels eines individuell zusammengestellten ETF Portfolios oder eines Lebenszyklusmodells.

Die Kapitalanlage kann somit ganz frei nach den persönlichen Präferenzen und unabhängig von Anbietern gestaltet werden. Bei der Auszahlung dürfen die Beschäftigten oftmals deutlich geringere Abzüge erwarten. Entsprechend der getroffenen Zielsetzung kann das auf dem Lebensphasenkonto angesparte Kapital für eine Vorruhestandsphase oder eine Auszeit verwendet werden. Alternativ steht natürlich auch eine klassische Auszahlung als betriebliche Vorsorge zur Verfügung, etwa als Ratenzahlung über 5-10 Jahre.

 

Klassisches Win-Win: Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren beide

Das Angebot von Unternehmen, die bloße Auszahlung von Prämien, Boni oder Tantiemen in eine rentable Einzahlung auf ein betriebliches Lebensphasenkonto umzuwandeln, bringt beiden Seiten Vorteile: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen es sehr zu schätzen, dass sie dank eines betrieblichen Zeitwert- oder Kapitalkontos geringere Abzüge erwarten dürfen. Und das Unternehmen gewinnt ein zusätzliches Benefit, das es bei der langfristigen Bindung der Beschäftigten sowie bei Personalsuche und -gewinnung nutzen kann. Das Tantieme-Modell kann etwa in Form eines Zeitwertkontos ein wichtiger Teil der strategischen Personalplanung werden, wenn darüber eine Art Vorruhestandsmodell aufgebaut wird.

 

So wird es gemacht: rentable Anlagemöglichkeiten

Die geplante Einmalgehaltszahlung wird anstelle einer Auszahlung zugunsten eines Zeitwertkontos nach  § 7 b SGB IV oder zugunsten eines Kapitalkontos als sogenannte wertpapiergebundene Zusage nach §253 HGB und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG auf ein Treuhandkonto als externer Versorgungsträger eingezahlt und für den Beschäftigten sicher verwahrt. Die Anlage erfolgt in die zuvor abgestimmte Kapitalanlage.

 

Kurz & Knapp

  • Tantieme und Sonderzahlungen werden als Gehaltsumwandlung steuerfrei auf ein Vorsorgekonto eingezahlt
  • Die Verwahrung erfolgt sicher auf einem Treuhandkonto
  • Die Gelder werden in ein individuell abgestimmtes Anlagemodell investiert
  • Die Höhe der Zusage entspricht mindestens den Garantiewerten der Zusage

Die Anlagemöglichkeiten auf einen Blick:

PensExpert Icon Fonds

Aktiv gemanagte Investmentfonds

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Passive
ETF-Strategien

PensExpert Icon Anlagestartegie

Aktive ETF-Vermögensverwaltung

PensExpert Icon Wachstum

Anlagelösungen
(ESG-Kriterien)

Icon Versicherung

Garantiekonzepte
Kollektiv mit Versicherern

Solche durchdachten Vorsorgelösungen sind in Großunternehmen heute selbstverständlich. Dort werden derartige Lösungen für die Vorsorge und zur Bindung der Vorstände, Manager und Führungskräfte bereits seit Jahren erfolgreich genutzt. Wie derartige Vorsorgelösungen profitabel und effizient eingesetzt werden, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

 

Treuhandmodell: zentraler Anker für alle betrieblichen Vorsorgethemen

Das Treuhandmodell (auch CTA genannt) bietet viele Verwendungsmöglichkeiten und hilft Unternehmen dabei, bilanz- und personalpolitische Herausforderungen effektiv zu lösen. Sei es die tarifliche Pflicht zur Insolvenzsicherung von Überstunden oder die gesetzliche Erfordernis zur Sicherung von Sabbaticals oder Altersteilzeitguthaben: Dank des standardisierten Treuhandmodells von PensExpert können Sie dieses Modell bereits ab der ersten Personen nutzen. Und das Beste daran: die internen Verantwortlichen erhalten ein Insolvenzfestigkeitsgutachten zur Bewertung gleich mit dazu.

Das clevere CTA-Modell: die Einsatzmöglichkeiten auf einen Blick

  • Altersteilzeit und Wertkonten einfach und gesetzeskonform gegen Insolvenz absichern
  • Tantieme-Modell als steuerbegünstigtes Vorsorgekonto umsetzen
  • Finanzierung von bestehenden Pensionsansprüchen der Beschäftigten absichern
  • Zeitguthaben aus tariflichen Verpflichtungen absichern

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