Das Kapitalkonto ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung („bAV“), die neben Gehaltsumwandlung in beliebiger Höhe auch Arbeitgeberzuschüsse gestattet. Darüber hinaus kann eine Kapital- oder Ratenzahlung sowie eine Rente vereinbart werden. Das Besondere ist die Kapitalanlage. Diese kann nach eigenen Vorstellungen in Fonds, ETF oder Versicherungen oder als Zinsversprechen gestaltet werden.